Was es von der Erfindung zum Patent zu beachten gibt

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Patente schützen Erfindungen. Aber für Laien ist das Patentwesen nicht leicht zu verstehen und sehr komplex. Wir lichten den Schutzrechtdschungel ein wenig und klären auf, wie Patente funktionieren, welche Vorteile sie bieten und was es von der Erfindung bis zum Patent zu beachten gibt.

Damit Schöpfer von ihren Schöpfungen profitieren können, müssen sie geschützt sein. Patente leisten genau das und gehören somit per Definition zu den gewerblichen Schutzrechten, die auf technische Erfindungen anwendbar sind. Und zwar sehr lange: Die maximale Schutzzeit eines Patents beträgt insgesamt 20 Jahre.

Aber warum ist es überhaupt sinnvoll, ein Patent anzumelden? Ganz einfach, weil sich Fälschungen und der Diebstahl von geistigem Eigentum negativ auf die betroffenen Unternehmen auswirken würden. Nicht nur finanziell, sondern auch fürs Image. Wenn also bei einer Erfindung ein Gemeinschaftsnutzen vorhanden ist, macht es Sinn, ein Patent anzumelden und die Erfindung bekanntzugeben.

Was „Gewerblicher Rechtsschutz“ bedeutet

Für den Schutz immaterieller Güter wie technische Erfindungen, Ideen oder Marken, existieren verschiedene Vorschriften und Gesetze, die unter dem Oberbegriff „Gewerblicher Rechtsschutz“ zusammengefasst sind.

Zu den regelnden Gesetzen und Verordnungen gehören u. a. das Markengesetz, das Geschmacksmustergesetz, das Patentgesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das Halbleiterschutzgesetz und das Sortenschutzgesetz.

Vorteile von Patenten auf einen Blick

Gewinnschutz: Mit seinem Patent hat der Inhaber ein Mittel in der Hand, gegen unerlaubte Kopien seiner Erfindung vorzugehen. So kann er Gewinn damit machen und ist davor geschützt, dass ihm dieser gleich wieder zunichte gemacht wird. Zudem kann der Inhaber die Nutzungsrechte an seiner Erfindung veräußern und einen zusätzlichen, wirtschaftlichen Vorteil erzielen.

Vermarktung mit geringem Risiko: Schon bevor eine Erfindung überhaupt auf dem Markt ist, kann sie durch ein Patent geschützt werden. Das erlaubt die Vermarktung im Vorfeld, ohne dass Konkurrenten sich der Idee bedienen und Kapital daraus schlagen können.

Patentierte Produkte verkaufen sich besser: Für Verbraucher vermittelt allein das Wort „Patent“ eine gewisse Seriosität und Qualität. Kein Wunder: Schließlich wurde das Produkt ja amtlich geprüft und für innovativ befunden.

Wie kann ich ein Patent anmelden?

Wer eine Erfindung patentieren möchte, kann dies beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) bzw. dem Europäischen Patentamt (EPA) tun. Nach dem Zusammenarbeitsvertrag (PCT – Patent Cooperation Treaty) ist die Anmeldung gleich für mehr als 150 Länder möglich. Je nach Art und Ort der Einreichung werden verschiedene Patentgesetze angewandt. Neben einmaligen Gebühren sowie Kosten für den Prüfungsauftrag sind für das Patent jährliche Gebühren zu bezahlen.

Um eine Idee bzw. Erfindung als Patent anmelden zu können, sind zudem umfangreiche Unterlagen erforderlich. Dazu gehören unter anderem:

  • Technische Beschreibung der Geschäftsidee,

  • Patentansprüche bzw. Schutzumfang des Patents,

  • Zeichnungen der Idee,

  • Zusammenfassung der Geschäftsidee in 1.500 Zeichen,

  • eine Erfinderbenennung der Idee.

Was sind die Voraussetzungen für ein Patent?

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, damit Sie ein Patent für eine technische Erfindung anmelden können.

Neuheit der Erfindung: Der aktuelle Stand der Technik reicht nicht aus – zum Zeitpunkt der Anmeldung sollte die Erfindung darüber hinausgehen. So bezeichnet der § 3 PatG Abs. 1 den „aktuellen Stand der Technik“ mit der Kenntnis, die der Öffentlichkeit mündlich, schriftlich oder sonst wie zugänglich ist. Die Erfindung sollte also im weitesten Sinne „neu“ sein.

Erfinderische Tätigkeit: Das Gebrauchsmuster beruht nur dann auf einem erfinderischen Schritt, wenn sich die Erfindung für einen Fachmann nicht naheliegend aus dem Stand der Technik ergibt. Nach dieser Bemessung muss eine erfinderische Tätigkeit klar erkennbar sein. Wenn keine nennenswerte Neuerung stattgefunden hat, wird kein Patent vergeben.

Gewerbliche Anwendbarkeit: Die Erfindung muss realistisch umsetzbar und praktisch nutzbar sein. Und zwar auf einem beliebigen gewerblichen Gebiet einschließlich der Landwirtschaft. Erfindungen, die zum Beispiel durch physikalische Gesetze nicht umzusetzen sind, lassen sich auch nicht patentieren.

Und was kann nicht patentiert werden?

  • bloße Entdeckungen, die nicht erfunden sind

  • wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden

  • ästhetische Formschöpfungen

  • Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder geschäftliche Tätigkeiten

  • Computerprogramme als solche

  • die Wiedergabe von Informationen als solche

  • Erfindungen, deren gewerbliche Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder gute Sitten verstößt

Erfindung erdacht – Patent gut, alles gut?

Mit der Erteilung des Patents erhält der Inhaber das gegen jedermann wirkende Recht, anderen die Benutzung seiner Erfindung zu verbieten (Ausschließlichkeitsrecht).

Das ist wichtig, denn nützliche und innovative Erfindungen können wirtschaftlich sehr wertvoll werden. Gut beraten ist, wer sein geistiges Eigentum mit einem Patent vor unerwünschter Nachahmung schützt. Und wer vor der Anmeldung eines Patents noch gründlich recherchiert, minimiert zudem das Risiko, selbst bereits vorhandene und fremde Schutzrechte zu verletzen.

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